Redaktion Zinsmatch · Stand
Kurz gesagt
Bei der Anschlussfinanzierung können Sie zusätzlich zur Restschuld Geld für eine Modernisierung aufnehmen – die Aufstockung. Aus 250.000 € Restschuld und 40.000 € für die Modernisierung wird bei 3,75 % Sollzins und 2 % Tilgung eine Rate von 1.390 € statt 1.198 € im Monat. Liegt der neue Betrag über der eingetragenen Grundschuld, ist eine zusätzliche Grundschuld nötig.
- Aufstockung im Rahmen der Anschlussfinanzierung möglich
- Über der Grundschuld: zusätzliche Eintragung nötig
- Förderkredite für energetische Maßnahmen kombinierbar
Kann ich bei der Anschlussfinanzierung mehr Geld aufnehmen?
Ja: Bei der Anschlussfinanzierung können Sie den Darlehensbetrag über die Restschuld hinaus erhöhen, etwa für Heizung, Dach oder Fenster – das ist die Aufstockung. Aus Restschuld und Modernisierung wird ein Darlehen mit einer Rate und einer Zinsbindung. Möglich ist das bei der bisherigen Bank wie bei einem Bankwechsel; beim Wechsel wird die Grundschuld abgetreten wie bei jeder Umschuldung der Baufinanzierung.
Wie verändert die Aufstockung die Rate?
Die Rate steigt im selben Verhältnis wie der Darlehensbetrag, denn sie errechnet sich aus Betrag × (Sollzins + Tilgung) ÷ 12. Beispiel mit den Ausgangswerten des Rechners: Für 250.000 € Restschuld sind es bei 3,75 % Sollzins und 2 % Tilgung 1.198 € im Monat, mit 40.000 € für die Modernisierung 1.390 € – 192 € mehr. Je 10.000 € zusätzlich sind das rund 48 € im Monat. Der Sollzins ist der Durchschnitt der Bundesbank-Statistik für über fünf bis zehn Jahre Zinsbindung im August 2026; maßgeblich sind die Angebote der Institute.
| Zusätzlicher Bedarf | Darlehen | Rate im Monat | Mehr im Monat |
|---|---|---|---|
| 0 € | 250.000 € | 1.198 € | – |
| 20.000 € | 270.000 € | 1.294 € | + 96 € |
| 40.000 € | 290.000 € | 1.390 € | + 192 € |
| 60.000 € | 310.000 € | 1.485 € | + 287 € |
Was prüft die Bank bei einer Aufstockung?
Die Bank prüft bei einer Aufstockung, ob der höhere Betrag zum Wert der Immobilie und zu Ihrem Einkommen passt. Bei Verbraucherdarlehen prüft eine neue Bank die Kreditwürdigkeit vor jedem Vertrag; die bisherige Bank muss sie auf aktualisierter Grundlage neu prüfen, wenn der Darlehensbetrag deutlich erhöht wird (§ 505a BGB). Eine Modernisierung kann den Objektwert erhöhen; Banken rechnen diesen Effekt aber vorsichtig ein.
- Beleihungsauslauf nach der Aufstockung
- Haushaltsrechnung mit der neuen Rate
- Kostenvoranschläge oder Angebote für die Maßnahme
Brauche ich für die Aufstockung eine neue Grundschuld?
Eine neue Grundschuld brauchen Sie nur, wenn der neue Darlehensbetrag die bereits eingetragene Grundschuld übersteigt. Viele Grundschulden sind aus der Erstfinanzierung noch in voller Höhe eingetragen, obwohl ein Teil des Darlehens getilgt ist; dann reicht die vorhandene Grundschuld oft aus. Beispiel: Eingetragen sind 300.000 €, die Restschuld beträgt 250.000 €. Bis zu 50.000 € zusätzlich lassen sich dann über die vorhandene Grundschuld sichern; erst für einen höheren Betrag wird eine weitere Grundschuld bestellt und eingetragen, mit Kosten bei Notar und Grundbuchamt.
Wie passt eine Förderung zur Aufstockung?
Förderkredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen lassen sich mit der Aufstockung kombinieren. Es gibt sie etwa von der KfW und dem Bund; Förderkredite werden meist über die finanzierende Bank beantragt, und häufig muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Die Reihenfolge ist deshalb: erst die Förderung klären, dann Aufträge vergeben. Was mit einem bestehenden Förderdarlehen am Ende der Zinsbindung geschieht, steht unter KfW-Darlehen und Anschlussfinanzierung; der Weg zur Anfrage unter Sanierung mitfinanzieren.
Aufstocken oder später einen Modernisierungskredit aufnehmen?
Die Aufstockung fasst Restschuld und Modernisierung in einem Darlehen zusammen; ein separater Modernisierungskredit ist ein zweiter Vertrag mit eigener Rate und eigener Laufzeit. Zusammen mit der Anschlussfinanzierung ist die Aufstockung meist günstiger als ein separater Modernisierungskredit und oft der einfachere Weg. Der separate Kredit bleibt eine Möglichkeit, wenn die Modernisierung erst später ansteht oder die Zinsbindung noch läuft. Welcher Weg passt, hängt von Zeitpunkt und Betrag ab – die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich zusätzlich aufnehmen?
Das hängt vom Objektwert, dem bestehenden Darlehen und Ihrer Haushaltsrechnung ab. Die Institute entscheiden im Einzelfall.
Was kostet es im Monat, 40.000 € zusätzlich aufzunehmen?
Bei 3,75 % Sollzins und 2 % Tilgung rund 192 € im Monat zusätzlich zur Rate für die Restschuld. Der Sollzins ist der Durchschnitt der Bundesbank-Statistik im August 2026; maßgeblich sind die Angebote der Institute.
Ist der Zins für den Aufstockungsbetrag höher?
Nicht zwingend. Entscheidend ist der Beleihungsauslauf des gesamten Darlehens. Steigt er über bestimmte Schwellen, kann der Zins etwas höher ausfallen.
Kann ich die Modernisierung auch später finanzieren?
Ja, etwa mit einem separaten Modernisierungskredit. Bei der Anschlussfinanzierung ist die Aufstockung aber oft der einfachere Weg.
Welche Unterlagen braucht die Bank für die Modernisierung?
Zusätzlich zu den Unterlagen für die Anschlussfinanzierung Kostenvoranschläge oder Angebote für die Maßnahme, damit das Institut den Betrag nachvollziehen kann.
Kann ich bei Zinsmatch einen höheren Betrag anfragen?
Ja. Sie geben Ihren Darlehenswunsch an, die Institute kalkulieren darauf.
Quellen
- MFI-Zinsstatistik: Zinssätze für Wohnungsbaukredite an private HaushalteDeutsche Bundesbank
- § 505a BGB – Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei VerbraucherdarlehensverträgenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Stand: · Redaktion Zinsmatch · Beispielrechnungen mit Durchschnittszinsen der Bundesbank-Statistik, keine Beratung im Sinne des § 511 BGB. Chancen und Risiken