Wohnsiedlung mit Einfamilienhäusern aus der Luft

Schufa

Anschlussfinanzierung trotz Schufa-Eintrag

Ein negativer Eintrag erschwert die Finanzierung, schließt sie aber nicht automatisch aus. Wichtig ist, ihn zu kennen und zu erklären.

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Redaktion Zinsmatch · Stand

Kurz gesagt

Ein negativer Schufa-Eintrag erschwert die Anschlussfinanzierung, schließt sie aber nicht automatisch aus. Für den Anschlussvertrag mit der bisherigen Bank schreibt das Gesetz eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung nur vor, wenn der Darlehensbetrag deutlich steigt; eine neue Bank prüft vollständig und bewertet Art, Alter und Erledigung des Eintrags. Angebote, die „Kredit ohne Schufa“ versprechen, sollten Sie meiden.

  • Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
  • Unrichtige Einträge berichtigen lassen (Art. 16 DSGVO)
  • Erledigte Zahlungsstörungen: Löschung nach drei Jahren, unter Bedingungen nach 18 Monaten (Angaben der SCHUFA)
  • Vorsicht bei „ohne Schufa“-Versprechen

Was bedeutet ein negativer Schufa-Eintrag für die Anschlussfinanzierung?

Ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet, dass die Bank bei ihrer Prüfung einen Hinweis auf nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten sieht – er erschwert die Anschlussfinanzierung, schließt sie aber nicht automatisch aus. Als negative Informationen nennt die SCHUFA etwa einen von der Bank gekündigten Kredit, Zahlungsausfälle und Einträge aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Auskünfte von Auskunfteien gehören zu den Grundlagen, auf die eine Bank ihre Kreditwürdigkeitsprüfung stützen kann (§ 18a Abs. 3 KWG).

Entscheidend ist, um welchen Eintrag es geht: Eine längst erledigte Handyrechnung wiegt weniger als eine laufende Zahlungsstörung. Die Bank muss die Gesamtlage aus Einkommen, Ausgaben und weiteren Umständen prüfen (§ 505b Abs. 2 BGB). Eine niedrige Restschuld im Verhältnis zum Objektwert kann einen Eintrag teilweise ausgleichen, ersetzt die Prüfung aber nicht.

Verlängern bei der Hausbank oder wechseln – was ändert der Schufa-Eintrag?

Der Schufa-Eintrag kann beim Wechsel schwerer wiegen als bei der Verlängerung. Für den Anschlussvertrag mit der bisherigen Bank schreibt das Gesetz eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung nur vor, wenn der Darlehensbetrag deutlich erhöht wird (§ 505a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB); verpflichtet zur Verlängerung ist die Bank nicht. Eine neue Bank prüft vor Vertragsschluss vollständig (§ 505a Abs. 1 BGB), darf dabei aber berücksichtigen, wie Sie das abzulösende Darlehen bedient haben (§ 6 der Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung).

Pünktlich gezahlte Raten sind deshalb auch beim Wechsel ein Argument. Wie die Verlängerung bei der Hausbank abläuft, steht im Beitrag zur Prolongation.

Schufa-Eintrag: Verlängerung und Wechsel im Vergleich
KriteriumVerlängerung bei der HausbankWechsel zu einer neuen Bank
Kreditwürdigkeitsprüfunggesetzlich nur bei deutlich höherem Darlehensbetragvollständig vor Vertragsschluss
Was die Bank kenntIhr Zahlungsverhalten im laufenden DarlehenIhre Unterlagen und Auskünfte
Aufwandein Angebot unterschreiben, keine neue GrundschuldAbtretung der Grundschuld, Notar, Grundbuch
Vergleichein Angebotmehrere Angebote möglich

Ist eine Umschuldung der Baufinanzierung trotz Schufa-Eintrag möglich?

Ja, eine Umschuldung der Baufinanzierung ist trotz Schufa-Eintrag möglich, wenn eine andere Bank nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass Sie das Darlehen wahrscheinlich vertragsgemäß bedienen. Maßgeblich ist eine Prognose aus der Gesamtschau aller Faktoren (§ 2 Abs. 1 der Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung), nicht der einzelne Eintrag. Wie Institute Einträge gewichten, legen sie selbst fest – deshalb fallen die Antworten unterschiedlich aus.

Hat eine Bank bereits abgesagt, zeigt der Beitrag Anschlussfinanzierung abgelehnt die nächsten Schritte. Zinsmatch fragt von sich aus nichts bei der Schufa ab. Eine SCHUFA-Auskunft können Sie freiwillig selbst beauftragen und Ihrer Anfrage beilegen; Ihre Bonität prüft das Institut, das Sie auswählen. Einer Anfrage helfen außerdem:

  • der Eintrag mit Datum, Betrag und Nachweis der Erledigung
  • eine kurze, belegte Erklärung, wie er entstanden ist
  • Nachweise über die pünktlich gezahlten Raten des bisherigen Darlehens
  • aktuelle Angaben zu Restschuld und Objektwert

Wie prüfe ich meine Schufa-Einträge und lasse sie berichtigen?

Ihre Schufa-Einträge prüfen Sie mit der kostenlosen Datenkopie: Nach Art. 15 DSGVO können Sie von der Auskunftei Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten und eine Kopie verlangen. Die Auskunft ist unentgeltlich und unverzüglich zu erteilen, grundsätzlich innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 und 5 DSGVO). Sind Daten unrichtig, können Sie verlangen, dass sie unverzüglich berichtigt werden (Art. 16 DSGVO).

  1. Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Auskunftei anfordern.
  2. Jeden Eintrag mit den eigenen Unterlagen abgleichen: Betrag, Gläubiger, Datum, Erledigung.
  3. Unrichtige Daten schriftlich und mit Belegen berichtigen lassen (Art. 16 DSGVO).
  4. Erledigte Forderungen als erledigt vermerken lassen.

Wann werden erledigte Schufa-Einträge gelöscht?

Erledigte Zahlungsstörungen löscht die SCHUFA nach eigenen Angaben drei Jahre taggenau nach der Erledigung. Bis dahin bleibt der Eintrag gespeichert; legen Sie den Nachweis der Zahlung bei und erklären Sie ihn kurz – Banken sehen den Eintrag ohnehin.

Bei einer einmaligen Zahlungsstörung verkürzt sich die Frist auf 18 Monate, wenn drei Bedingungen erfüllt sind (Angaben der SCHUFA, Stand Oktober 2026):

  • Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung an die SCHUFA ausgeglichen.
  • Bis zum Ablauf der 18 Monate wurden keine weiteren Negativdaten gemeldet.
  • Es liegen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.

Wovor sollten Sie sich bei Krediten ohne Schufa hüten?

Hüten sollten Sie sich vor Anbietern, die Kredite „ohne Schufa“ oder gegen Vorkasse versprechen – sie arbeiten oft unseriös. Seriöse Banken prüfen immer die Kreditwürdigkeit; dazu sind sie gesetzlich verpflichtet (§ 505a Abs. 1 BGB, § 18a Abs. 1 KWG). Zahlen Sie keine Gebühren vorab – bei Zinsmatch zahlen Eigentümer gar nichts.

Nächster Schritt · Anschlussfinanzierung Ihre Anschlussfinanzierung – mehrere Banken bieten darauf Einmal anfragen statt bei jeder Bank einzeln. Die Angebote kommen zu Ihnen, Sie wählen in Ruhe. Mehr erfahren

Häufige Fragen

Fragt Zinsmatch bei der Schufa an?

Zinsmatch fragt von sich aus nichts bei der Schufa ab. Eine SCHUFA-Auskunft können Sie freiwillig selbst beauftragen und Ihrer Anfrage beilegen; Ihre Bonität prüft das Institut, das Sie auswählen.

Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag gespeichert?

Erledigte Zahlungsstörungen löscht die SCHUFA nach eigenen Angaben drei Jahre taggenau nach der Erledigung, unter den Bedingungen ihrer 100-Tage-Regelung bereits nach 18 Monaten. Kreditanfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht. Was zu Ihnen gespeichert ist, zeigt Ihre Datenkopie.

Verschlechtert ein Angebotsvergleich meinen Score?

Eine Kreditkonditionenanfrage hat nach Angaben der SCHUFA keinen Einfluss auf den Bonitätsscore; sie wird nach zwölf Monaten automatisch gelöscht.

Prüft meine Hausbank bei der Verlängerung erneut die Schufa?

Das Gesetz schreibt für den Anschlussvertrag mit der bisherigen Bank eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung nur vor, wenn der Darlehensbetrag deutlich erhöht wird (§ 505a Abs. 3 BGB). Ob die Bank trotzdem eine Auskunft einholt, entscheidet sie selbst.

Muss die Bank mir sagen, dass die Schufa der Grund für die Absage war?

Ja. Lehnt eine Bank den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags infolge der Auskunft einer Auskunftei ab, muss sie Sie unverzüglich darüber und über die erhaltene Auskunft unterrichten (§ 30 Abs. 2 BDSG).

Hilft ein zweiter Darlehensnehmer?

Ein zusätzlicher Darlehensnehmer mit guter Bonität kann helfen, haftet dann aber voll mit.

Quellen

Stand: · Redaktion Zinsmatch · Beispielrechnungen mit Durchschnittszinsen der Bundesbank-Statistik, keine Beratung im Sinne des § 511 BGB. Chancen und Risiken

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