Redaktion Zinsmatch · Stand
| Angabe | Inhalt |
|---|---|
| Was | Marktplatz für Anschlussfinanzierungen: eine Anfrage, mehrere Banken bieten |
| Betreiberin | RUBY Real Estate Management GmbH, Josephinenstraße 11, 40212 Düsseldorf |
| Gegründet | 1979 als Hausverwaltung |
| Geschäftsführer | Matthias Spister, Volljurist |
| Handelsregister | Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14094 |
| Erlaubnis | Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO, ungebunden |
| Aufsicht | Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf |
| Kosten für Eigentümer | keine |
| Vergütung | 1,5 % der Darlehenssumme, gezahlt vom finanzierenden Institut |
| Kontakt | [email protected] |
Was ist Zinsmatch?
Zinsmatch ist ein Marktplatz für Anschlussfinanzierungen – kein Kreditgeber und keine Bank. Wer eine Anschlussfinanzierung braucht, schreibt sie dort einmal aus: Banken, Sparkassen, Versicherer und Bausparkassen sehen die Anfrage ohne Namen und geben Angebote ab.
Sie vergleichen die Angebote je Zinsbindung und wählen selbst. Den Darlehensvertrag schließen Sie danach direkt mit dem Institut, nicht mit der Plattform.
Wer betreibt Zinsmatch?
Zinsmatch ist die Vermittlungsplattform der RUBY Real Estate Management GmbH aus Düsseldorf. Die Gesellschaft wurde 1979 als Hausverwaltung gegründet und ist seitdem im Immobiliengeschäft tätig.
2024 hat der Volljurist Matthias Spister die Gesellschaft übernommen; er führt sie als Geschäftsführer. Eingetragen ist sie im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14094.
Welche Erlaubnis hat Zinsmatch?
Die Betreiberin vermittelt Immobiliardarlehen mit behördlicher Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO. Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde ist die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf. Sie ist an keinen Darlehensgeber gebunden: Jede Anfrage steht allen angeschlossenen Instituten offen.
Zinsmatch berät nicht im Sinne des § 511 BGB. Angebote werden nach rechnerischen Merkmalen sortiert, etwa nach dem Zins; welches Angebot passt, entscheiden Sie. Alle Pflichtangaben stehen in der Erstinformation und im Impressum.
Wie verdient Zinsmatch Geld?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen sind Anfrage und Vergleich kostenlos. Kommt ein Darlehensvertrag zustande, zahlt das finanzierende Institut der Betreiberin eine Vermittlungsprovision von 1,5 % der Darlehenssumme. Verlängert das Institut das Darlehen später, kommen 0,25 % der verlängerten Summe hinzu.
Auf Reihenfolge und Darstellung der Angebote hat die Vergütung keinen Einfluss. Kostenpflichtig sind nur Zusatzleistungen, die Sie ausdrücklich beauftragen, etwa ein Exposé.
Wie bleibt meine Anfrage anonym?
Institute sehen Ihre Anfrage ohne Namen, ohne Kontaktdaten und ohne Straße – vom Objekt nur Ort und Postleitzahl, Unterlagen nur geschwärzt. Wer Sie sind, erfährt allein das Institut, dessen Angebot Sie auswählen. Deshalb ruft nach einer Anfrage niemand an.
Wie läuft eine Anfrage ab?
Eine Anfrage hat vier Schritte. Erste Angebote kommen meist innerhalb von 48 Stunden.
- Immobilie anlegen: Adresse, Restschuld, Ende der Zinsbindung. Wenige Minuten.
- Unterlagen hochladen: Kreditvertrag, Einkommensnachweise, Ausweis. Den Grundbuchauszug holen wir auf Wunsch.
- Banken bieten – anonym: Ihre Anfrage wird einmal ausgeschrieben und geht an mehrere Institute – ohne Namen, ohne Straße, Unterlagen nur geschwärzt.
- Sie wählen: Angebote nach Zins sortiert. Erst mit Ihrer Auswahl erfährt diese eine Bank, wer Sie sind.
Die Unterlagen werden automatisiert zu einem Dossier aufbereitet. Eine Kreditentscheidung trifft die Software nicht – die trifft allein das Institut.
Für wen ist Zinsmatch gedacht?
Für alle, deren Zinsbindung ausläuft und die mehr als ein Angebot sehen wollen:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Haus oder Wohnung, auch im Rentenalter und als Selbstständige
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, etwa für einen WEG-Kredit
- Vermieter und Kapitalanleger sowie Unternehmen mit Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Auf der anderen Seite: Banken und Sparkassen sowie Versicherer, Bausparkassen und weitere Zinsgeber, die Angebote abgeben
Seit wann gibt es Zinsmatch?
Die Website ist seit September 2026 online. Der Kundenbereich, über den Anfrage, Angebote und Auswahl laufen, öffnet in Kürze. Erfahrungsberichte von Kundinnen und Kunden gibt es deshalb noch nicht.
Wie erreiche ich Zinsmatch?
Per E-Mail an [email protected]; eine Antwort kommt in der Regel innerhalb eines Werktags. Zinsmatch arbeitet ohne Telefon: Anfragen, Rückfragen und Auswahl laufen über die Plattform.
Häufige Fragen
Was ist Zinsmatch?
Zinsmatch ist ein Marktplatz für Anschlussfinanzierungen in Deutschland. Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen stellen eine Finanzierungsanfrage einmal ein; mehrere Banken und Zinsgeber geben Angebote ab. Die Anfrage bleibt anonym, bis der Kunde ein Institut auswählt. Für Eigentümer ist die Nutzung kostenlos, die Vermittlung vergütet das finanzierende Institut.
Ist Zinsmatch eine Bank?
Nein. Zinsmatch vergibt keine Kredite, sondern vermittelt sie: Die Plattform bringt Ihre Anfrage zu mehreren Instituten. Den Darlehensvertrag schließen Sie direkt mit dem Institut, das Sie auswählen.
Wer steht hinter Zinsmatch?
Die RUBY Real Estate Management GmbH aus Düsseldorf, gegründet 1979 als Hausverwaltung, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14094. Geschäftsführer ist der Volljurist Matthias Spister.
Was kostet Zinsmatch?
Für Eigentümer und Verwaltungen nichts. Bei Abschluss zahlt das finanzierende Institut eine Vermittlungsprovision von 1,5 % der Darlehenssumme – ohne Einfluss auf die Reihenfolge der Angebote.
Woran erkenne ich, ob Zinsmatch seriös ist?
An Angaben, die Sie selbst nachprüfen können: Die Betreiberin steht im Handelsregister (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14094), vermittelt mit Erlaubnis nach § 34i GewO unter Aufsicht der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf und nennt ihre Vergütung offen. Geld von Ihnen verlangt Zinsmatch nicht.
Gibt es Erfahrungen mit Zinsmatch?
Noch nicht. Die Website ist seit September 2026 online, der Kundenbereich öffnet in Kürze – Erfahrungsberichte von Kunden kann es deshalb noch nicht geben.
Quellen
- § 34i GewO – ImmobiliardarlehensvermittlerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 655a BGB – DarlehensvermittlungsvertragBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 511 BGB – Beratungsleistungen bei Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de