Einfamilienhaus aus Backstein im Morgenlicht

Zinsbindungsende

Ihre Zinsbindung läuft aus – was jetzt?

Drei Wege, klare Fristen, und was geschieht, wenn Sie nichts unternehmen.

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Bis zum Ende der Zinsbindung8 Monate

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Redaktion Zinsmatch · Stand

Kurz gesagt

Läuft die Zinsbindung aus, haben Sie drei Möglichkeiten: bei der bisherigen Bank verlängern (Prolongation), zu einer anderen Bank wechseln (Umschuldung) oder den Zins vorab sichern (Forward-Darlehen). Zum Ende der Zinsbindung ist ein Wechsel in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich; maßgeblich ist Ihr Kreditvertrag.

  • Die Bank unterrichtet Verbraucher spätestens 3 Monate vorher (§ 493 Abs. 1 BGB)
  • Kündigung zum Ende der Zinsbindung: 1 Monat Frist (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
  • Forward-Darlehen bis zu 60 Monate im Voraus
  • Bankwechsel: meist einige hundert bis rund 1.500 € für Notar und Grundbuch

Was kann ich tun, wenn die Zinsbindung ausläuft?

Wenn die Zinsbindung ausläuft, gibt es drei Wege: die Prolongation bei der bisherigen Bank, die Umschuldung zu einer anderen Bank und das Forward-Darlehen, das den Zins schon vorher festschreibt. Welche Wege offenstehen, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit bis zum Ende bleibt: Ein Forward-Darlehen ist bis zu 60 Monate im Voraus möglich, eine Umschuldung braucht Zeit für Kreditprüfung und Grundschuld, die Verlängerung geht am schnellsten.

Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen im Vergleich
MerkmalProlongationUmschuldungForward-Darlehen
Was geschieht?neue Zinsbindung bei der bisherigen Bankeine andere Bank löst die Restschuld abder Zins wird heute für einen späteren Termin festgeschrieben
ZeitpunktAngebot oft drei bis sechs Monate vor Ablaufkomfortabel sechs bis zwölf Monate vor Ablaufbis zu 60 Monate vor Ablauf
Grundschuldbleibt, wie sie istwird an die neue Bank abgetretenbleibt (bisherige Bank) oder wird abgetreten (neue Bank)
Kostenkeine für Notar und Grundbuchmeist einige hundert bis rund 1.500 €Zinsaufschlag je Monat Vorlauf
Vergleichein Angebotmehrere Angebote möglichmehrere Angebote möglich
Kosten der Umschuldung: Abtretung der Grundschuld (Notar, Grundbuch), abhängig von der Höhe der Grundschuld. Forward-Aufschlag: üblich etwa 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte je Monat Vorlauf.

Welche Fristen gelten am Ende der Zinsbindung?

Am Ende der Zinsbindung gelten zwei gesetzliche Fristen: Die Bank unterrichtet Verbraucher spätestens drei Monate vorher, und Sie können mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung kündigen. Im Einzelnen:

  • Drei Monate vorher: Die Bank teilt mit, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist; ist sie es, nennt sie den Sollzins, den sie zu diesem Zeitpunkt anbietet (§ 493 Abs. 1 BGB, gilt für Verbraucherdarlehen).
  • Ein Monat vorher: Läuft der Darlehensvertrag über die Zinsbindung hinaus und ist kein neuer Zins vereinbart, können Sie mit einem Monat Frist frühestens zum Tag kündigen, an dem die Sollzinsbindung endet (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  • Zwei Wochen danach: Die Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn die Restschuld nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Wirksamwerden zurückgezahlt ist (§ 489 Abs. 3 BGB).
  • Unabhängig davon: Zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens besteht ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • Diese Kündigungsrechte lassen sich vertraglich nicht ausschließen oder erschweren (§ 489 Abs. 4 BGB).

Die Bank meldet sich nicht – was nun?

Bei einem Verbraucherdarlehen muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung von sich aus unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Darauf zu warten, lässt wenig Spielraum: Wer erst drei Monate vorher beginnt, hat für Vergleich und Wechsel kaum noch Zeit. Sechs bis zwölf Monate Vorlauf sind komfortabel. Fragen können Sie Ihre Bank jederzeit selbst – und daneben Gegenangebote einholen. Wie viel Zeit die einzelnen Schritte brauchen, steht unter Wie lange dauert eine Anschlussfinanzierung?; den Fahrplan zu Ihrem Datum zeigt Anschlussfinanzierung: wann?.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Wenn Sie nichts tun, gilt nach dem Ende der Zinsbindung, was Ihr Darlehensvertrag für diesen Fall vorsieht. Zwei Fälle sind zu unterscheiden.

Läuft der Darlehensvertrag über die Zinsbindung hinaus, bleibt das Darlehen bestehen; manche Verträge sehen dann einen veränderlichen Zins vor. In der Bundesbank-Statistik lagen variabel oder bis zu einem Jahr gebundene Wohnungsbaukredite im August 2026 bei 4,40 % effektiv, Kredite mit über 5 bis 10 Jahren Zinsbindung bei 3,81 %. Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können Sie jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 2 BGB) – eine neue Zinsbindung lässt sich also auch danach noch vereinbaren.

Endet mit der Zinsbindung auch der Darlehensvertrag, ist die Restschuld zu diesem Termin zurückzuzahlen (§ 488 Abs. 1 BGB). Dann brauchen Sie bis zum Stichtag eine Anschlussfinanzierung oder eigenes Geld. Welcher der beiden Fälle für Sie gilt, steht im Vertrag.

Fällt zum Ende der Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

In der Regel nicht: Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank verlangen, wenn Sie vorzeitig zurückzahlen und zu diesem Zeitpunkt Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulden (§ 502 Abs. 1 BGB). Am Ende der Zinsbindung ist das nicht mehr der Fall, und für die Kündigung nach § 489 BGB sieht das Gesetz keine Entschädigung vor. Anders ist es bei einer Ablösung mitten in der Zinsbindung. Maßgeblich bleibt Ihr Kreditvertrag. Kosten entstehen bei einem Bankwechsel trotzdem: für die Abtretung der Grundschuld meist einige hundert bis rund 1.500 €, abhängig von der Höhe der Grundschuld.

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Häufige Fragen

Muss ich das Darlehen kündigen, wenn die Zinsbindung ausläuft?

Für eine Verlängerung bei Ihrer Bank nicht – dafür genügt die neue Zinsvereinbarung. Wollen Sie wechseln und läuft der Darlehensvertrag über die Zinsbindung hinaus, können Sie ihn mit einem Monat Frist frühestens zum Ende der Zinsbindung kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Endet der Vertrag ohnehin mit der Zinsbindung, ist keine Kündigung nötig.

Wann sollte ich anfangen?

Komfortabel sind sechs bis zwölf Monate vor Ablauf. Mit einem Forward-Darlehen lässt sich der Zins bis zu 60 Monate vorher festschreiben.

Muss mir meine Bank ein Verlängerungsangebot machen?

Nein. Sie muss Verbraucher spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist (§ 493 Abs. 1 BGB) – das kann auch ein Nein sein. Ist sie bereit, muss die Mitteilung den Sollzins nennen, den sie zu diesem Zeitpunkt anbietet.

Was ist, wenn die Zinsbindung schon abgelaufen ist?

Dann gilt, was Ihr Vertrag für die Zeit danach vorsieht. Läuft das Darlehen zu einem veränderlichen Zins weiter, können Sie es jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 2 BGB) und neu finanzieren.

Welche Kosten entstehen bei einem Bankwechsel?

Vor allem Notar- und Grundbuchkosten für die Abtretung der Grundschuld: meist einige hundert bis rund 1.500 €, abhängig von der Höhe der Grundschuld. Ob sich der Wechsel rechnet, zeigt der Vergleich mit der Zinsersparnis über die neue Zinsbindung.

Gelten die Fristen auch für gewerbliche Darlehen?

Das Kündigungsrecht nach § 489 BGB gilt für jedes Darlehen mit gebundenem Sollzins, unabhängig davon, ob der Darlehensnehmer Verbraucher oder Unternehmer ist. Die Unterrichtung drei Monate vor Ende der Zinsbindung (§ 493 Abs. 1 BGB) schreibt das Gesetz nur für Verbraucherdarlehen vor.

Quellen

Stand: · Redaktion Zinsmatch · Beispielrechnungen mit Durchschnittszinsen der Bundesbank-Statistik, keine Beratung im Sinne des § 511 BGB. Chancen und Risiken

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