Redaktion Zinsmatch · Stand
Kurz gesagt
Zur Anschlussfinanzierung führen vier Wege: die Verlängerung bei der Hausbank, ein Vermittler, ein Vergleichsportal oder die Ausschreibung auf einem Marktplatz. Am schnellsten ist die Verlängerung bei der Hausbank – dort gibt es aber nur ein Angebot. Die anderen Wege unterscheiden sich darin, wer die Angebote einholt, wer Ihre Kontaktdaten erhält und was verglichen wird.
- Hausbank: ein Angebot, keine neue Grundschuld
- Vermittler und Vergleichsportal: Angebote aus einem Partnernetz
- Ausschreibung: eine Anfrage, die Institute bieten selbst
- Bei jedem Bankwechsel: Kosten für Notar und Grundbuch
Welche Wege zur Anschlussfinanzierung gibt es?
Zur Anschlussfinanzierung führen vier Wege: die Verlängerung bei der Hausbank (Prolongation), ein Vermittler, ein Vergleichsportal und die Ausschreibung auf einem Marktplatz. Bei der Hausbank unterschreiben Sie ein Angebot. Ein Vermittler oder Berater fragt für Sie bei Banken an, mit denen er zusammenarbeitet. Ein Vergleichsportal nimmt Ihre Angaben online auf und gibt sie an Berater und Partner weiter. Bei einer Ausschreibung stellen Sie die Anfrage einmal ein, und die Institute bieten selbst darauf. Die Tabelle legt die vier Wege nach denselben Kriterien nebeneinander.
| Kriterium | Hausbank | Vermittler | Vergleichsportal | Ausschreibung |
|---|---|---|---|---|
| Anfragen und Gespräche | keine Anfrage, ein Angebot zur Unterschrift | eine Anfrage, Beratungsgespräch | ein Formular, danach meist Anruf eines Beraters | eine Anfrage, kein Anruf |
| Wer holt die Angebote ein? | niemand – die Bank macht ein Angebot | der Vermittler bei seinen Partnerbanken | Berater des Portals im Partnernetz | niemand – die Institute bieten selbst |
| Wer erhält Ihre Kontaktdaten? | Ihre Bank, sie hat sie bereits | Vermittler und angefragte Banken | Portal, Berater und Partner | erst das Institut, das Sie auswählen |
| Was kostet es Sie? | nichts | je nach Vertrag: Vergütung durch Bank oder Kunde | in der Regel nichts | nichts |
| Kosten bei Bankwechsel | entfallen, die Grundschuld bleibt | Notar und Grundbuch | Notar und Grundbuch | Notar und Grundbuch |
| Was wird verglichen? | nichts – ein Zins | Angebote der Partnerbanken | Konditionen der Partnerbanken | Angebote der Institute, die bieten |
Welcher Weg zur Anschlussfinanzierung ist der schnellste?
Am schnellsten ist die Verlängerung bei der Hausbank: Sie unterschreiben ein Angebot, eine neue Grundschuld ist nicht nötig. Dafür gibt es auf diesem Weg nichts zu vergleichen. Jeder Weg zu einer anderen Bank braucht zusätzlich Zeit für die Kreditprüfung des neuen Instituts (§ 505a Abs. 1 BGB) und für die Abtretung der Grundschuld.
Die übrigen Wege unterscheiden sich darin, wie viel Zeit bis zu mehreren Angeboten vergeht. Wer Banken einzeln anfragt, führt je Bank ein Gespräch und reicht je Bank Unterlagen ein. Bei Vermittler und Vergleichsportal genügt eine Anfrage, auf die meist ein Beratungsgespräch folgt. Die Ausschreibung ist der kurze Weg zu mehreren Angeboten: eine Anfrage statt vieler Bankgespräche – so bequem wie verlängern, aber mit Vergleich. Wie lange die einzelnen Schritte brauchen, steht unter Wie lange dauert eine Anschlussfinanzierung?; was die Verlängerung ausmacht, unter Prolongation.
Was ist eine Ausschreibung der Anschlussfinanzierung?
Eine Ausschreibung der Anschlussfinanzierung ist eine Anfrage, die einmal eingestellt wird und auf die mehrere Banken bieten. Der Unterschied zu den anderen Wegen: Nicht Sie oder ein Berater fragen Institute der Reihe nach ab, sondern alle Institute sehen dieselbe Anfrage und geben ihre Kondition selbst ab.
Zinsmatch ist ein solcher Marktplatz. Banken sehen Ihre Anfrage dort ohne Namen, Kontaktdaten und Straße – vom Objekt nur Ort und Postleitzahl, Unterlagen geschwärzt. Erste Angebote kommen meist innerhalb von 48 Stunden und stehen je Zinsbindung nach Zins sortiert nebeneinander. Erst wenn Sie ein Angebot auswählen, erfährt dieses eine Institut, wer Sie sind; den Darlehensvertrag schließen Sie direkt mit ihm. Für Eigentümer ist das kostenlos, Anrufe gibt es keine. Der Kundenbereich öffnet in Kürze.
Worauf kommt es beim Vergleich der Angebote an?
Beim Vergleich der Angebote kommt es auf sechs Punkte an – der niedrigste Sollzins allein sagt wenig, wenn Zinsbindung, Tilgung oder Nebenbedingungen verschieden sind.
- Sollzins und Effektivzins: Aus dem Sollzins folgt die Rate. Der effektive Jahreszins rechnet die sonstigen Kosten des Darlehens ein (§ 16 der Preisangabenverordnung) und eignet sich für den Vergleich bei gleicher Zinsbindung.
- Zinsbindung: nur gleiche Längen nebeneinanderlegen – siehe Zinsbindung 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
- Tilgung und Tilgungswechsel: Wie hoch ist die Restschuld am Ende, und lässt sich der Tilgungssatz während der Zinsbindung ändern?
- Sondertilgung: Wie viel dürfen Sie je Jahr zusätzlich zurückzahlen?
- Bereitstellungszinsen: Ab wann fallen sie an, wenn das Darlehen später abgerufen wird?
- Kosten des Wechsels: Notar und Grundbuch stehen in keinem Zinssatz und gehören deshalb neben den Zinsvergleich.
Was kosten die vier Wege?
Die Kosten der vier Wege unterscheiden sich an zwei Stellen: bei der Vergütung für die Vermittlung und bei den Kosten eines Bankwechsels. Ein Darlehensvermittler kann seine Vergütung vom Verbraucher oder von einem Dritten erhalten (§ 655a Abs. 1 BGB). Er muss vorab offenlegen, was er vom Kunden verlangt, ob er von dritter Seite ein Entgelt erhält und ob er für bestimmte Darlehensgeber oder unabhängig tätig ist (§ 655a Abs. 2 BGB mit Art. 247 § 13 Abs. 2 EGBGB). Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annehmen (§ 34i Abs. 5 GewO). Bei Zinsmatch zahlen Eigentümer nichts; die Vermittlung vergütet das Institut, bei dem Sie abschließen.
Bei jedem Wechsel der Bank kommen die Kosten für die Abtretung der Grundschuld hinzu: meist einige hundert bis rund 1.500 €, abhängig von der Höhe der Grundschuld. Bei der Verlängerung entfallen sie. Die Rechenregel: Kosten des Wechsels geteilt durch die monatliche Zinsersparnis ergibt die Monate, nach denen sich der Wechsel bezahlt gemacht hat. Den Ablauf beschreibt die Seite zur Umschuldung.
Häufige Fragen
Welcher Weg zur Anschlussfinanzierung ist der günstigste?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Den Zins bestimmt das Institut, nicht der Weg; die Wege unterscheiden sich darin, wie viele Angebote Sie sehen. Bei der Hausbank ist es eines. Ob es marktgerecht ist, zeigt erst der Vergleich mit weiteren Angeboten – die Kosten eines Bankwechsels zählen dabei mit.
Kann ich mehrere Wege gleichzeitig nutzen?
Ja. Das Verlängerungsangebot Ihrer Hausbank verpflichtet Sie zu nichts, solange Sie es nicht annehmen. Sie können daneben Gegenangebote einholen und beides nebeneinanderlegen.
Kostet die Ausschreibung bei Zinsmatch etwas?
Nein. Für Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwaltungen ist Zinsmatch kostenlos. Die Vermittlung vergütet das Institut, bei dem Sie abschließen.
Wird bei der Anfrage die Schufa abgefragt?
Zinsmatch fragt von sich aus nichts bei der Schufa ab. Eine SCHUFA-Auskunft können Sie freiwillig selbst beauftragen und Ihrer Anfrage beilegen; Ihre Bonität prüft das Institut, das Sie auswählen.
Wie viele Angebote bekomme ich bei einer Ausschreibung?
Das hängt von Objekt, Betrag und Region ab. Bei Zinsmatch kommen erste Angebote meist innerhalb von 48 Stunden; Sie sehen sie je Zinsbindung nach Zins sortiert.
Muss ich ein Angebot annehmen?
Nein. Die Anfrage ist unverbindlich, Sie können sie zurückziehen, solange Sie kein Institut ausgewählt haben.
Quellen
- § 505a BGB – Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei VerbraucherdarlehensverträgenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 655a BGB – DarlehensvermittlungsvertragBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 34i GewO – ImmobiliardarlehensvermittlerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 16 PAngV – Verbraucherdarlehen: effektiver JahreszinsBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Art. 247 § 13 EGBGB – Darlehensvermittler bei VerbraucherdarlehensverträgenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Stand: · Redaktion Zinsmatch · Beispielrechnungen mit Durchschnittszinsen der Bundesbank-Statistik, keine Beratung im Sinne des § 511 BGB. Chancen und Risiken