Warum über Zinsmatch
Klarheit über das Machbare
Bevor Sie verhandeln, wissen Sie, welche Rate Sie mit einem Einkommen tragen können.
Auszahlung mitfinanzieren
Der Betrag für den ausscheidenden Partner kann in die neue Finanzierung einfließen, wenn Beleihung und Einkommen es zulassen.
Diskret
Kein Institut sieht Ihren Namen, bevor Sie sich entschieden haben.
In drei Schritten
- 1
Tragfähigkeit prüfen
Rate, Auszahlung, Einkommen.
- 2
Anfrage stellen
Mit Restschuld und gewünschter Auszahlung.
- 3
Angebot wählen
Das Institut löst ab und schließt allein mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Kann ich das Haus bei einer Trennung umschulden?
Ja, wenn Ihr Einkommen die Finanzierung allein trägt und die Beleihung es zulässt – das prüft das Institut. Umschulden heißt hier: Eine Bank löst das gemeinsame Darlehen für Haus oder Wohnung ab und schließt allein mit Ihnen ab. Ob Ihr Einkommen die Rate trägt, rechnen Sie vorab auf dieser Seite; die Angebote holen Sie mit einer Anfrage ein.
Muss meine Bank zustimmen?
Für die Entlassung Ihres Ex-Partners aus der Mithaftung ja. Stimmt sie nicht zu, kann eine andere Bank ablösen und allein mit Ihnen abschließen.
Fällt Grunderwerbsteuer an?
Die Übertragung zwischen früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 5 GrEStG).
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Zum Ende der Zinsbindung, weil dann in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung neu finanziert werden kann; maßgeblich ist Ihr Kreditvertrag.
Berät Zinsmatch mich rechtlich?
Nein. Für die Vermögensauseinandersetzung ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Wir vermitteln die Finanzierung.
Ein neuer Anfang, eine klare Finanzierung.
Diskret anfragen, in Ruhe entscheiden.
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