Redaktion Zinsmatch · Stand
Kurz gesagt
Endet die Zinsbindung eines KfW-Darlehens und läuft das Darlehen weiter, erhalten Sie über das Institut, bei dem Sie es beantragt haben, ein Angebot zur Verlängerung. Sie können stattdessen ablösen – zum Ende der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung – und den KfW-Rest mit dem Hauptdarlehen in einer Anschlussfinanzierung zusammenführen. Der Zinssprung im Beispiel: 250.000 € Restschuld kosten bei 1,00 % altem Zins 625 € im Monat, bei 3,75 % sind es 1.198 €.
- Das Angebot der KfW kommt über Ihr Finanzierungsinstitut
- Zum Ende der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösbar
- KfW-Rest und Hauptdarlehen lassen sich zusammenführen
Was passiert am Ende der Zinsbindung eines KfW-Darlehens?
Am Ende der Zinsbindung eines KfW-Darlehens erhalten Sie ein Angebot für eine neue Zinsbindung, wenn die Laufzeit des Darlehens über die Zinsbindung hinausreicht. Die KfW unterbreitet dieses Prolongationsangebot dem Institut, über das Sie den Förderkredit beantragt haben; von dort kommt es zu Ihnen. So beschreibt es die KfW für ihr Wohneigentumsprogramm (124), bei dem der Zins wahlweise für fünf oder zehn Jahre festgeschrieben wird (Merkblatt, Stand 06/2023).
Welcher Zins dann gilt, steht im Angebot; der alte Zins gilt nicht automatisch weiter. Bei der endfälligen Variante, deren Zins für die gesamte Laufzeit feststeht, gibt es kein Prolongationsangebot – dort ist der Kredit zum Laufzeitende zurückzuzahlen oder neu zu finanzieren. Für Ihr Darlehen gilt, was in Ihrem Vertrag steht.
KfW-Darlehen verlängern oder ablösen – was ist der Unterschied?
Verlängern heißt, das Prolongationsangebot der KfW anzunehmen; ablösen heißt, den Rest zum Ende der Zinsbindung zurückzuzahlen – aus Ersparnissen oder mit einem neuen Darlehen. Die Kondition der KfW ist dabei nicht automatisch günstiger als der Markt: Für den Kredit 261 etwa kündigt sie ein Prolongationsangebot „ohne Verbilligung aus Bundesmitteln“ an (Merkblatt, Stand 09/2026).
Das Recht zur Ablösung steht im Gesetz: Endet die Sollzinsbindung vor der vollständigen Rückzahlung und ist kein neuer Zins vereinbart, können Sie das Darlehen ganz oder teilweise mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank nur bei vorzeitiger Rückzahlung während der Zinsbindung verlangen (§ 502 Abs. 1 BGB). Die KfW schreibt in den Merkblättern zu den Krediten 124 und 261 selbst, dass der Kredit zum Ende der Zinsbindung „ohne Kosten teilweise oder komplett“ zurückgezahlt werden kann. Welcher Weg passt, entscheiden Sie anhand der beiden Zinsen, der Restschuld und des Aufwands.
| Kriterium | Verlängern | Ablösen und zusammenführen |
|---|---|---|
| Angebot kommt von | der KfW, über Ihr Finanzierungsinstitut | Instituten, die Sie selbst anfragen |
| Zins | Kondition der KfW im Angebot | Zins des jeweiligen Instituts |
| Aufwand | Angebot annehmen | neue Prüfung; bei Bankwechsel Notar und Grundbuch |
| Zahl der Darlehen | KfW-Darlehen und Hauptdarlehen bleiben getrennt | ein Darlehen, eine Rate |
| Vergleich | ein Angebot | mehrere Angebote möglich |
Wie hoch ist der Zinssprung nach der Zinsbindung?
Der Zinssprung ist der Unterschied zwischen alter und neuer Rate bei gleicher Restschuld; gerechnet wird mit Monatsrate = Restschuld × (Sollzins + Tilgung) ÷ 100 ÷ 12. Beispiel mit den Ausgangswerten des Rechners auf dieser Seite: 250.000 € Restschuld und 2 % Tilgung. Bei einem alten Zins von 1,00 % sind das 625 € im Monat, beim Durchschnittszins der Bundesbank von 3,75 % (über 5 bis 10 Jahre Zinsbindung, August 2026) 1.198 € – 573 € mehr.
Eine niedrigere Tilgung senkt die Rate, verlängert aber die Laufzeit. Was außer der Rate zu klären ist, wenn die Zinsbindung ausläuft, steht in einem eigenen Beitrag.
| Darlehen | Sollzins | Rate im Monat |
|---|---|---|
| Altes Darlehen (Annahme) | 1,00 % | 625 € |
| Anschlussfinanzierung | 3,75 % | 1.198 € |
| Unterschied | 2,75 Punkte | + 573 € |
Wie führe ich KfW-Rest und Hauptdarlehen zusammen?
KfW-Rest und Hauptdarlehen führen Sie zusammen, indem eine Bank beide Darlehen zum Ende ihrer Zinsbindung ablöst und ein neues Darlehen über die gesamte Restschuld vergibt. Die Institute kalkulieren dann auf den Gesamtbetrag. Die neue Bank braucht dafür eine ausreichende Grundschuld; oft ist die bestehende hoch genug, weil bereits getilgt wurde.
Enden die beiden Zinsbindungen zu verschiedenen Terminen, lässt sich das später endende Darlehen mit einem Forward-Darlehen schon heute zum künftigen Stichtag vereinbaren; möglich sind bis zu 60 Monate Vorlauf. Wechseln Sie dabei die Bank, ist das eine Umschuldung der Baufinanzierung: Für Abtretung der Grundschuld, Notar und Grundbuch fallen meist einige hundert bis rund 1.500 € an, abhängig von der Höhe der Grundschuld. Die Schritte der Reihe nach:
- Restschuld und Ende der Zinsbindung beider Darlehen feststellen.
- Prolongationsangebot der KfW beim Finanzierungsinstitut erfragen.
- Entscheiden, ob ein kleiner Restbetrag aus Ersparnissen getilgt wird.
- Angebote für die verbleibende Restschuld einholen und neben das Angebot der KfW legen.
Gibt es für die Anschlussfinanzierung erneut einen KfW-Kredit?
Einen neuen KfW-Kredit allein für die Anschlussfinanzierung gibt es im Wohneigentumsprogramm (124) nicht: Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind dort ausgeschlossen (Merkblatt, Stand 06/2023). Anders liegt es, wenn Sie zum Ende der Zinsbindung modernisieren: Für energetische Maßnahmen gibt es Förderkredite und Zuschüsse, die meist vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen. Wie sich Restschuld und zusätzlicher Bedarf in einem Darlehen verbinden lassen, steht im Beitrag Anschlussfinanzierung mit Modernisierung.
Häufige Fragen
Kann ich ein KfW-Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Zum Ende der Zinsbindung ja, ganz oder teilweise und ohne Kosten – so steht es in den Merkblättern der KfW zu den Krediten 124 und 261, und das Kündigungsrecht ergibt sich aus § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Während der Zinsbindung lässt etwa das Wohneigentumsprogramm (124) nur die vollständige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zu; Teilrückzahlungen sind dort ausgeschlossen. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Muss ich das Prolongationsangebot der KfW annehmen?
Nein. Sie können das Darlehen stattdessen mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung kündigen und zurückzahlen oder von einer anderen Bank ablösen lassen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Bekomme ich bei der Verlängerung wieder den Förderzins?
Nicht unbedingt. Für den Kredit 261 etwa kündigt die KfW ein Prolongationsangebot „ohne Verbilligung aus Bundesmitteln“ an (Merkblatt, Stand 09/2026). Die neue Kondition steht im Angebot, das Sie über Ihr Finanzierungsinstitut erhalten.
An wen wende ich mich wegen der Verlängerung meines KfW-Darlehens?
An das Institut, über das Sie den KfW-Kredit beantragt haben. Die KfW unterbreitet ihr Prolongationsangebot diesem Institut, das es an Sie weitergibt.
Wie stark steigt die Rate nach einem alten Zins von 1,00 %?
Bei 250.000 € Restschuld und 2 % Tilgung von 625 € auf 1.198 € im Monat, also um 573 € – gerechnet mit 3,75 % Sollzins, dem Durchschnitt der Bundesbank im August 2026.
Kann ich KfW-Rest und Hauptdarlehen über Zinsmatch anfragen?
Ja. Geben Sie beide Restschulden an; die Institute kalkulieren auf den Gesamtbetrag.
Quellen
- § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht des DarlehensnehmersBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 502 BGB – VorfälligkeitsentschädigungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- MFI-Zinsstatistik: Zinssätze für Wohnungsbaukredite an private HaushalteDeutsche Bundesbank
- KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Konditionen und MerkblattKfW
Stand: · Redaktion Zinsmatch · Beispielrechnungen mit Durchschnittszinsen der Bundesbank-Statistik, keine Beratung im Sinne des § 511 BGB. Chancen und Risiken